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Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Bundesländer können in entsprechende Ämter des Polizeivollzugsdienstes des Saarlandes versetzt werden.
Vor der Versetzung stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fest, für welche Ämter im saarländischen Polizeivollzugsdienst die Beamtin oder der Beamte die Befähigung bereits erworben hat. Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften