§ 6 MeldDÜVVerordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
Zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Waffen- oder Sprengstoffgesetz übermitteln die Meldebehörden den hierfür zuständigen Behörden aus Anlass der Änderung des…
§ 41 Abs. 5a 1. SprengVErste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Der Erlaubnisinhaber hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass den zuständigen Behörden jederzeit auf Anforderung Informationen über die…
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 3. SprengVDritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Name und Anschrift der für die Sprengung verantwortlichen Personen sowie Nummer und Datum der Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes und des…
§ 4 Abs. 1 SprengGZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz Vom 25. Juli 1977
Zuständige Behörde für die Entgegennahme der Anzeige nach § 12 Abs. 1, § 14 Satz 1 und Satz 3, § 21 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2, § 35 Abs. 1 SprengG sowie für die…
Art. 1 Abs. 2 Satz 7 Nr. 3 SN-21043Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
| Sprengstoffrecht 3.1 | SprengG 3.1.1 | § 15 Abs. 7 Nr. 1 in Verbindung mit § 28 Satz 1 | Entscheidung über die Genehmigung zum Verbringen in den Fällen der…