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Zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Waffen- oder Sprengstoffgesetz übermitteln die Meldebehörden den hierfür zuständigen Behörden aus Anlass der Änderung des Namens, des Wegzugs oder des Todes einer Person, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes ist, unverzüglich folgende Daten: 1. Familienname, Lebenspartnerschaftsname (jeweils derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0106, 0201-0204, 2. Vornamen 0301-0303, 3. Doktorgrad 0401, 4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603, 5. Geschlecht 0701, 6. gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter 0902-0916, 7. Staatsangehörigkeiten 1001, 8. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1233, 9. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301, 1306-1309, 10. Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes sowie bedingte Sperrvermerke nach § 52 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes 1801, 1801a, 11. Sterbedatum und Sterbeort 1901, 1904, 12. Datum der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis 2601, 13. Datum der erstmaligen Erteilung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder des Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes 2801.