SSKG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 SSKGStiftungsvermögenGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013 § 3§ 5 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Das Stiftungsvermögen besteht aus stiftungseigenen Museen, Liegenschaften, Kunst- und Kulturgütern sowie sonstigem Vermögen.(2)Die Stiftung ist berechtigt, Zustiftungen anzunehmen.(3)Vermögensumschichtungen sind zulässig. § 3§ 5