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1Mit dem Antrag auf Spielhallenerlaubnis einzureichen sind folgende Unterlagen: 2Die zuständige Behörde ist befugt, die Antragstellerin oder den Antragsteller aufzufordern, auf deren oder dessen Kosten über die in Satz 1 genannten Unterlagen hinaus weitere Nachweise zu erbringen, wenn dies zum Zwecke der Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen erforderlich ist. 3Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auch von der Anforderung einzelner Nachweise absehen, wenn diese nicht erforderlich sind.
ein gültiger amtlicher Ausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie bei Drittstaatsangehörigen ein entsprechender Aufenthaltstitel, bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft jeweils jeder gesetzlichen Vertreterin oder jedes gesetzlichen Vertreters,
baurechtliche Genehmigung über die Nutzung der Räume als Spielhalle im Original inklusive Anlagen (grün gestempelt),
Grundrissskizze,
Nutzflächenberechnung nach Maßgabe von § 3 Absatz 2 der Spielverordnung,
Führungszeugnis gemäß §§ 30 Absatz 5, 32 Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei einer Behörde für gewerberechtliche Entscheidungen (Beleg-Art OG), nicht älter als drei Monate, jeweils der Antragstellerin oder des Antragstellers, bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft jeder gesetzlichen Vertreterin oder jedes gesetzlichen Vertreters,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung zur Vorlage bei einer Behörde für die Antragstellerin oder den Antragsteller, bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft jeweils jeder gesetzlichen Vertreterin oder jedes gesetzlichen Vertreters, bei einer Gesellschaft sowohl für jede Geschäftsführerin oder jeden Geschäftsführer als auch für die juristische Person, nicht älter als drei Monate,
Bescheinigung in Steuersachen für die Antragstellerin oder den Antragsteller, bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft jeweils jeder gesetzlichen Vertreterin oder jedes gesetzlichen Vertreters, bei einer Gesellschaft sowohl für jede Geschäftsführerin oder jeden Geschäftsführer als auch für die juristische Person, nicht älter als drei Monate,
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommune für die Antragstellerin oder den Antragsteller, bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft jeweils jeder gesetzlichen Vertreterin oder jedes gesetzlichen Vertreters, bei einer Gesellschaft sowohl für jede Geschäftsführerin oder jeden Geschäftsführer als auch für die juristische Person, nicht älter als drei Monate,
Pacht-, Miet- oder Nutzungsvertrag über die Spielhallenräume und -plätze bzw. sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller auch Eigentümerin oder Eigentümer ist, ein entsprechender Nachweis,
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten gemäß § 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung,
ein nach § 5 Absatz 2 Satz 2 genehmigtes Sozialkonzept,
Verpflichtungserklärung, dass der Nachweis über den Anschluss an das Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 unmittelbar nach Betriebsaufnahme unverzüglich vorgelegt wird.