Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Dieser Staatsvertrag tritt mit dem Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, frühestens aber am 1. Januar 1972 in Kraft.[1]
Art. 5 StaatsSchZustStVtr SL
Art. 5 StaatsSchZustStVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen