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§ 3 des Sächsischen Gesetzes zur Kreisgebietsreform (Kreisgebietsreformgesetz – SächsKrGebRefG) vom 24. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 549), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 198), wird wie folgt geändert:
In Nummer 4 Buchst. b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
Nach Nummer 4 Buchst. b wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) vom bisherigen Landkreis Leipzig die Städte Schkeuditz und Taucha.“
In Nummer 8 werden die Wörter „mit Sitz des Landratsamtes in Leipzig“ durch die Wörter „mit Sitz des Landratsamtes in Borna“ ersetzt.
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt gefaßt: „a) vom bisherigen Landkreis Leipzig die Gemeinden Großlehna Großpösna Kitzen Markranstädt Zwenkau.“
In Nummer 12 Buchst. e wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
Nach Nummer 12 Buchst. e wird folgender Buchstabe f eingefügt:
„f) vom bisherigen Landkreis Leipzig die Gemeinden Borsdorf Panitzsch.“
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