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Auf Antrag wird von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit, wer Die Satzung kann für diese Fälle, ausgenommen bei Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen, Mindestbeiträge festlegen. Bei vollständiger Beitragsbefreiung ruhen alle Mitgliedschaftsrechte.
Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist,
Pflichtmitglied des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen oder einer anderen, bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung ist oder wird,
auf Grund eines öffentlich-rechtlichen ständigen Dienstverhältnisses Anspruch auf Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen hat.