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Im Anschluss an die Bewertung der Prüfungsarbeiten setzt der Prüfungsausschuss die Endnotenpunktzahl der Zwischenprüfung fest. Über die Sitzung des Prüfungsausschusses ist eine Niederschrift anzufertigen.
Bei bestandener Zwischenprüfung setzt der Prüfungsausschuss anhand der Endnotenpunktzahl die Prüfungsgesamtnote für die Zwischenprüfung fest.
Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus
Die Endnotenpunktzahlen bei der Zwischenprüfung und bei der Laufbahnprüfung werden folgendermaßen den Prüfungsgesamtnoten zugeordnet:…
Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus
Überschreitet die erreichte Leistungspunktzahl die Mindestleistungspunktzahl, so werden die Notenpunktzahlen wie folgt vergeben: Überschreiten um mehr als ……
NotenpunktzahlDurchschnitts- notenpunktzahlDurchschnitts- notenpunktzahl x MultiplikatorV.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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