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Im Anschluss an den mündlichen Teil der Laufbahnprüfung berechnet der Prüfungsausschuss die Endnotenpunktzahl und ermittelt das Ergebnis der Laufbahnprüfung unter Verwendung eines Beurteilungsblatts nach dem Muster der Anlage 18.
Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus
dem 5-Fachen der Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten,
dem 7-Fachen der Studiennote für das Grundstudium,
dem 8-Fachen der Studiennote für das Hauptstudium,
dem 14-Fachen der Durchschnittsnotenpunktzahl der Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung und
dem 6-Fachen der Durchschnittsnotenpunktzahl des mündlichen Teils der Laufbahnprüfung.
Bei bestandener Laufbahnprüfung setzt der Prüfungsausschuss anhand der Endnotenpunktzahl die Prüfungsgesamtnote der Laufbahnprüfung fest.
Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus
Die Endnotenpunktzahl ist die Summe aus
NotenpunktzahlDurchschnitts- notenpunktzahlDurchschnitts- notenpunktzahl x MultiplikatorV.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6…
Die Endnotenpunktzahlen bei der Zwischenprüfung und bei der Laufbahnprüfung werden folgendermaßen den Prüfungsgesamtnoten zugeordnet:…
Der Ermittlung der Endnotenpunktzahl und der Prüfungsgesamtnoten liegen die Beurteilungen aus den beigefügten Beurteilungsblättern (Anlage 18) zugrunde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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