StBerG — InhaltsübersichtGesetz§ 122 StBerG(weggefallen)Steuerberatungsgesetz · Zweiter Teil, Fünfter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt, Zweiter Teilabschnitt § 121§ 123 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 121