StBerG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 17 StBerGUrkundeSteuerberatungsgesetz · Erster Teil, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 16§ 18 Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die Aufsichtsbehörde eine Urkunde aus.