§ 13 Abs. 2 StBerGZweck und Tätigkeitsbereich
Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.
§ 3 Nr. 3 DVLStHVVerordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Namen und Sitz des Vereins,
§ 26 Abs. 1 StBerGAllgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
Die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 ist sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur…
§ 5 Abs. 3 Nr. 2 StBerGVerbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
Vereinigungen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 161 dieses Gesetzes unbefugt die Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“,…
§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StBerGDurchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
über das Verfahren bei der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,