§ 8 StFachAngAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.