Gesetze
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Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, einschließlich kirchlicher Stiftungen, die in der Deutschen…
Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz laut ihrer Satzung im Saarland haben.
Dieses Gesetz gilt für Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der diesen…
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer der Aufsicht des Landes…
die Verwaltungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der alleinigen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten…
Dieses Gesetz gilt für Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt, Körperschaft und Stiftung des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.