StrBetrManBAProFV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 StrBetrManBAProFVPrüfungsbereicheVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement § 3§ 5 (1)Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:1.„Rechtsbewusstes Handeln“ nach § 5,2.„Betriebswirtschaftliches Handeln“ nach § 6,3.„Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ nach § 7,4.„Zusammenarbeit im Betrieb“ nach § 8.(2)Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:1.„Technik“ nach § 9,2.„Organisation“ nach § 10,3.„Führung und Personal“ nach § 11.