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Gegenstand der Fortbildungsprüfung sind die wesentlichen Inhalte des § 1 Bachelor-Professional-in-Straßenbetriebsmanagement-Fortbildungsverordnung.
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin ist zugrunde zu legen.
Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die JFAngAusbV etwas anderes vorsieht.
Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Ausbildungsordnung, etwas anderes vorsieht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.