StrRehaHomG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 StrRehaHomGRechtswegGesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen § 6Für den Anspruch auf Entschädigung nach § 5 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. § 6