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Zur Sicherung der Durchführung der Unterbringung erhebt die Einrichtung Daten als er-kennungsdienstliche Unterlagen über die untergebrachte Person. Zu diesem Zweck können mit Kenntnis der untergebrachten Person Lichtbilder aufgenommen, äußerliche körperliche Merkmale festgehalten und Messungen vorgenommen sowie biometrische Merkmale von Fingern, Händen und Gesicht erfasst werden.
Diese Daten sind, soweit sie nicht zugleich für die Behandlung erforderlich sind, getrennt von den Personal- und Krankenakten aufzubewahren.
Die Verarbeitung der nach Absatz 1 erhobenen Daten durch die jeweils zuständigen Stellen ist zulässig
für Zwecke der Fahndung und Festnahme der entwichenen oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Einrichtung aufhaltenden Person,
zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit,
zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, durch die die Sicherheit oder Ordnung der Einrichtung gefährdet wird, oder
zur Verhinderung des Austauschs untergebrachter Personen.
Die nach den Absätzen 1 und 2 gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen und Daten dürfen von der Unterbringungseinrichtung im Übrigen nur für die in § 1…
Die betroffene Person ist bei Vornahme der Maßnahme darüber zu belehren, dass sie die Vernichtung der erkennungsdienstlichen Unterlagen verlangen kann, wenn die…
zur Unterrichtung der zuständigen Polizeidienststellen zum Zweck der Fahndung und Festnahme nach Entweichung einer untergebrachten Person,
Die nach den Absätzen 1 und 3 gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen und Daten dürfen von der Vollzugsbehörde im Übrigen nur für die in Absatz 1 und § 12…
zur Identifikation Gefangener, soweit dies für Zwecke der Fahndung und Festnahme der entwichenen oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Anstalt…
zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände sowie Nachrichtenzugänge gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.