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Im Anschluss an die Aufnahmeuntersuchung wird die untergebrachte Person unverzüglich umfassend dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend untersucht (Behandlungsuntersuchung).
Die Behandlungsuntersuchung beinhaltet die differenzierte Erfassung aller relevanter Informationen und Befunde, die Grundlage für die Risikoeinschätzung und Behandlungsplanung sind, und beinhaltet eine umfassende medizinische Diagnostik, eine Persönlichkeitsdiagnostik sowie die Erhebung des schulischen und beruflichen Leistungsstands. Berücksichtigt werden auch die Vorbefunde, Vorstrafen und Tatumstände, die individuellen Risiko- und Ausgleichsfaktoren sowie der Behandlungsbedarf, die Behandlungsfähigkeit und die Bereitschaft der untergebrachten Person, an der Erreichung des Unterbringungsziels mitzuwirken. Gleichzeitig sollen die Fähigkeiten und Neigungen der untergebrachten Person sowie sonstige Umstände, die zu einer Lebensführung ohne Straftaten beitragen, ermittelt werden. Soweit Erkenntnisse aus vorangegangenen Unterbringungen oder Haftzeiten vorhanden sind, sollen diese berücksichtigt werden; § 37 bleibt unberührt.
Der Zweck der Behandlungsuntersuchung und ihre Ergebnisse sind der untergebrachten Person zu erläutern. Hat sie eine gesetzliche Vertretung oder eine durch eine Vorsorgevoll-macht bevollmächtigte Person, soll dieser oder auf Wunsch einer anderen nahestehenden Person Gelegenheit gegeben werden, an der Erläuterung teilzunehmen.
Die Behandlungsuntersuchung erstreckt sich auf alle Umstände, die für die Beurteilung der Gefahren, die von den Untergebrachten ausgehen, maßgeblich sind. Im…
Die Behandlungsuntersuchung erstreckt sich auch auf die Umstände, deren Kenntnis für die Feststellung notwendig ist, ob die Behandlung während des Vollzuges…
Die untergebrachte Person ist unverzüglich nach der Aufnahme, spätestens am nächsten Werktag, ärztlich zu untersuchen. Die Untersuchung ist Grundlage für…
Nach der Aufnahme sind die Betroffenen sofort ärztlich zu untersuchen. Es ist sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit der weiteren Unterbringung…
Die untergebrachte Person ist unverzüglich nach der Aufnahme, spätestens am nächsten Werktag, fachärztlich zu untersuchen. Der Zweck der Untersuchung und ihre…
1Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Behandlung der Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat (Anlasserkrankung), sind der untergebrachten Person zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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