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Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von nicht unter einem Jahr voraus; für einzelne Studierende sind in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen möglich.
Als Zugangsvoraussetzung für künstlerische Masterstudiengänge ist die hierfür erforderliche besondere künstlerische Eignung nachzuweisen.
Die Zugangsvoraussetzungen zu Masterstudiengängen nach dem Hochschulgesetz oder dem Kunsthochschulgesetz bleiben im Übrigen unberührt.
Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bei weiterbildenden Masterstudiengängen kann der…
Die Prüfungsordnungen können bestimmen, dass von den Zugangsvoraussetzungen nach den Absätzen 1 bis 5 und Absatz 7 Satz 2, für künstlerische Masterstudiengänge…
1Die Zugangsberechtigung zu weiterbildenden Masterstudiengängen setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie qualifizierte…
Zugang zu einem Studiengang, der mit einem Mastergrad abgeschlossen wird, hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nachweist, auf dem der…
Voraussetzung für den Zugang zu den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen ist, dass
Voraussetzung für die Zulassung für ein Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im jeweiligen Hauptfach oder ein vergleichbarer Abschluss an einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.