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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Anlage zur Studentendaten-Verordnung Datenkatalog
Familienname, frühere Namen
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
Heimat- und Semesteranschrift gegebenenfalls mit Telefonnummer
Staatsangehörigkeit
Hochschulzugangsberechtigungen (Art, Land, Kreis, Ort, Ergebnis, Notendurchschnitt (soweit für Zulassung notwendig), Datum))
Berufspraktische Tätigkeiten und ihre Dauer oder besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Vorbildungen, soweit diese Zulassungsvoraussetzung sind
Studiengang, Studienfach, Fachrichtung, angestrebter Studienabschluss, Art des Studiums, Lehrveranstaltung
bei ausländischen Studienbewerbern Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und bei deutschsprachigen Studienbewerbern Nachweis über ausreichende französische Sprachkenntnisse für die französischsprachigen Studiengänge
Art, Anzahl der Hochschul- und Fachsemester sowie Art des Abschlusses eines Studiums an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
Art, Land und Dauer eines Studiums im Ausland
Angaben zum Studium an bisher besuchten sowie gegenwärtig besuchten Hochschulen, soweit nicht unter 12. und 13. aufgeführt (Name der Hochschule, Anzahl der Hochschul-, Fach-, Praxis-, Urlaubs-, Auslandssemester und Semester am Studienkolleg; Art, Fach, Ergebnis, Gesamtnote, Datum und Fachsemester der bisher abgelegten Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen sowie der Studienleistungen, Exmatrikulationsnachweis, Angaben zu Studienzeiten in der ehemaligen DDR mit entsprechendem Status und Zeiten eines Studiums im Deutschkurs am Studienkolleg)
Angaben über die Ableistung eines Dienstes nach Artikel 12a Abs. 1 oder 2 GG, als Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshelfergesetz oder eines freiwilligen sozialen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres[10]
Angaben über die Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
Art, Zeitpunkt und Fach eines berufsqualifizierenden Abschlusses
Art und Zeit einer Berufstätigkeit/Erwerbstätigkeit nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Gründe und Umfang der Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit
besondere soziale und familiäre Gründe, soweit im Zulassungsverfahren Härteumstände geltend gemacht werden
Fach und Ergebnis des Erststudiums und Gründe für das Zweitstudium
Konfession (gilt nur für das Fach Religion)
Hörerstatus, Fach- und Hochschulsemester
Art der Zulassung zum Studium; Hochschule oder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Fakultäts- oder Fachbereichszugehörigkeit
bei weiteren Immatrikulationen: Name der gleichzeitig besuchten Hochschule, Studienart, Studienfach, Studiengang, angestrebter Abschluss, Wahlrechtsoption
Abschluss einer Krankenversicherung oder Befreiung von der Krankenversicherung, Kennziffer des Versicherungsunternehmens und Versicherungsnummer nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs
Entrichtung des Beitrags an das Studentenwerk und die Studentenschaft der jeweiligen Hochschule
Umstände, die einer Immatrikulation entgegenstehen können, insbesondere
Ausschluss vom Studium
Art, Fach und Zeitpunkt des Verlusts des Prüfungsanspruchs
Gründe für die Einschreibung in mehr als einen Studiengang
Grund und Dauer der Beurlaubung
Grund und Dauer der Unterbrechung
Grund der Exmatrikulation
Nachweis, dass die Voraussetzungen für ein weiterbildendes Studium vorliegen oder die Voraussetzungen eines Studiums gemäß § 84 Abs. 2 [4] Universitätsgesetz gegeben sind
bei Gasthörern Art des höchsten erworbenen Schul- und Hochschulabschlusses, Bezeichnung und Nummer (im Vorlesungsverzeichnis) der zu besuchenden Lehrveranstaltungen sowie Name des Dozenten
Angabe über eine bedingte oder befristete Immatrikulation und ihrer Gründe sowie der Name des in Anspruch genommenen Förder-/Studienprogramms.