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Die Hochschulen sind berechtigt, folgende personenbezogene Daten in Studienbescheinigungen aufzunehmen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist:
Familiennamen, frühere Namen
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift
Erstmalige Einschreibung
Einschreibe-Nr. (Matrikel-Nr.)
Zulassende Stelle
Zulassungszeitpunkt
Einschreibe- und Exmatrikulationsdatum
Hochschulzugangsberechtigung (Art)
Studiengang, Fachsemester, Studienfach, Hochschulsemester, Regel- oder Mindeststudienzeit
Angestrebter Studienabschluss
Art eines abgeschlossenen Studiums
Zugehörigkeit zu Fakultät oder Fachbereich
Beurlaubung (Dauer, Grund)
Grund der Exmatrikulation
Gültigkeitsdauer der Bescheinigung