§ 46a StUG
Einschränkung von Grundrechten
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.