Art. 5 Abs. 4 32015L0413RICHTLINIE (EU) 2015/413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen und der Amts- und Rechtshilfe bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (Text von Bedeutung für den EWR)
Wurde ein gebietsfremder Fahrer bei einer Verkehrskontrolle vor Ort überprüft und hat die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats die Sanktion für das…
Art. 1 Nr. 9 32024L3237RICHTLINIE (EU) 2024/3237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Folgende Artikel werden eingefügt: Zustellung der Verkehrsdeliktsmitteilung und der Folgedokumente (1) Die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats…
Erwägungsgrund 15 32015L0413RICHTLINIE (EU) 2015/413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen und der Amts- und Rechtshilfe bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, sich an den Eigentümer, den Halter des Fahrzeugs oder die anderweitig identifizierte Person, die des die…
Art. 23 Abs. 1 32009R1073Erhalten die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats davon Kenntnis, dass ein nicht ansässiger Verkehrsunternehmer einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese…
Art. 5e Abs. 1 32015L0413RICHTLINIE (EU) 2015/413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen und der Amts- und Rechtshilfe bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständige Behörde des Deliktsmitgliedstaats kann den betroffenen Personen die Verkehrsdeliktsmitteilung oder die Folgedokumente über die zuständigen…