BVerfG, 2 BvR 1368/20Nichtannahmebeschluss v. 2021-08-17 · § 109 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen - hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - jedoch mangelndes Beruhen bei materieller Rechtmäßigkeit der Verlegungsentscheidung
BVerfG, 2 BvR 1306/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-06-08 · § 109 Abs 1 S 2 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG
BVerfG, 2 BvR 899/20Nichtannahmebeschluss v. 2021-06-02 · § 109 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren - hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) - allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
BVerfG, 2 BvR 1344/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-03-30 · § 109 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen
BVerfG, 2 BvR 194/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-03-17 · § 109 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutzes vertraulicher Kommunikation zwischen Strafgefangenen und deren Familienangehörigen bzw Vertrauenspersonen - Geltung des besonderen Schutzes für alle Tatbestandsvarianten des § 31 Abs 1 StVollzG, keine Beschränkung auf Familienangehörige - hier: Briefanhaltung durch JVA wegen Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt (Art 34 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) verletzt Grundrecht des betroffenen Strafgefangenen aus Art 5 Abs 1 GG iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG)