BVerfG, 2 BvR 1134/24Stattgebender Kammerbeschluss v. 2024-10-16 · § 116 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie bei Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig trotz ins Auge springender Grundrechtsverletzung in der Erstinstanz - hier: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Rechtsschutz gegen eine Verlegung des inhaftierten Beschwerdeführers von einer sozialtherapeutischen Anstalt in eine Justizvollzugsanstalt unter Verletzung von Verfahrensrechten - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 1368/20Nichtannahmebeschluss v. 2021-08-17 · § 116 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen - hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - jedoch mangelndes Beruhen bei materieller Rechtmäßigkeit der Verlegungsentscheidung
BVerfG, 2 BvR 1344/20Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-03-30 · § 116 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen
BVerfG, 2 BvR 1935/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-04-07 · § 116 Abs 1 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 1719/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-02-06 · § 116 Abs 1 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG