BVerfG, 2 BvR 49/23Nichtannahmebeschluss v. 2023-08-03 · § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der fachgerichtlichen Behandlung einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache (vierwöchiges Besuchsverbot im Maßregelvollzug) - zwar verfassungsrechtliche Bedenken an fachgerichtlichem Vorgehen - allerdings mangelnde Darlegung der Annahmevoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, 2 BvR 437/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-08-11 · § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs 2 S 2 StVollzG - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Vorlage der fachgerichtlichen Schriftsätze, des angegriffenen Vollzugsplans sowie der Stellungnahme der JVA
BVerfG, 2 BvR 821/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-10-04 · § 121 Abs 4 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für Schreibpapier und Schreibmaschinenfarbbänder im Rahmen mehrerer strafvollzugsrechtlicher Verfahren unter bloßem Hinweis auf "Allgemeinkosten", mithin ohne nachvollziehbare Begründung
BVerfG, 2 BvR 746/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2015-03-05 · § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch Verkennung der Reichweite von § 84 Abs 2 StVollzG - Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen "körperliche Durchsuchung" und "Entkleidung" iSd § 84 Abs 2 StVollzG - Auslagenerstattung
BVerfG, 2 BvR 1059/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-09-23 · § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Kostenentscheidung im strafvollzugsrechtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 121 StVollzG) bei fragwürdiger Auslegung einer Prozesserklärung als Antragsrücknahme