BVerfG, 2 BvR 1541/13Nichtannahmebeschluss v. 2013-10-23 · § 118 Abs 3 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an Wiedereinsetzungsanträge - Belehrungspflicht über Wiedereinsetzungsmöglichkeit bei Fehlern der Justiz als Wiedereinsetzungsgrund - hier: mangels Erfolgsaussichten in der Sache kein schwerer Nachteil durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, 2 BvR 1412/13Nichtannahmebeschluss v. 2013-08-07 · § 118 Abs 1 S 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Gerichtliche Verweigerung der Entscheidung über einen Rechtsbehelf kann Rechtsschutzgarantie verletzen - Rechtswegerschöpfung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann zumutbar, wenn Rechtsmitteleinlegung einen Wiedereinsetzungsantrag voraussetzt - hier: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG) im Ausgangsverfahren - Möglichkeit der Wiedereinsetzung wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung
BVerfG, 2 BvR 1095/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-10-10 · § 118 Abs 3 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten - Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler - hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und mangelnder Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit
BVerfG, 2 BvR 2911/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-29 · § 118 Abs 3 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - hier: Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem § 118 StVollzG aufgrund eines Justizfehlers - Beginn der Wiedereinsetzungsfrist mit Zustellung des Nichtannahmebeschlusses bei fehlender Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit
BVerfG, 2 BvR 869/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-05-10 · § 118 Abs 3 StVollzG
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Rechtsschutz vor den Fachgerichten zugunsten eines Strafgefangenen bei verweigerter Termineinräumung für Erhebung einer Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle