BVerfG, 2 BvR 437/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-08-11 · § 120 Abs 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens (betreffend die Fortschreibung eines Vollzugsplans im Strafvollzug) von über 20 Monaten begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken - nicht nachvollziehbare Billigkeitsentscheidung nach § 121 Abs 2 S 2 StVollzG - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Vorlage der fachgerichtlichen Schriftsätze, des angegriffenen Vollzugsplans sowie der Stellungnahme der JVA
BVerfG, 2 BvR 1935/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-04-07 · § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 1719/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-02-06 · § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG
BVerfG, 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-12-21 · § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz
BVerfG, 2 BvR 323/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-11-16 · § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im strafvollzugsrechtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 109ff StVollzG) sowie zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung mit Blick auf unzutreffende Auslegung des Rechtsschutzziels und unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - zudem lediglich formelhafte Bescheidung des Antrags - jedoch Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Erhebung der Anhörungsrüge (§§ 33a StPO, 120 Abs 1 S 2 StVollzG) nicht dargelegt