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Die Landesjustizverwaltungen führen die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten. Sie können Aufsichtsbefugnisse auf Justizvollzugsämter übertragen.
An der Aufsicht über das Arbeitswesen sowie über die Sozialarbeit, die Weiterbildung, die Gesundheitsfürsorge und die sonstige fachlich begründete Behandlung der Gefangenen sind eigene Fachkräfte zu beteiligen; soweit die Aufsichtsbehörde nicht über eigene Fachkräfte verfügt, ist fachliche Beratung sicherzustellen.
Justizvollzugsbehörden sind Justizvollzugsanstalten, Jugendstrafanstalten, Jugendarrestanstalten und Einrichtungen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung…
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Justiz. Es führt die Dienstaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtung und die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug.
Das Ministerium der Justiz führt die Aufsicht über die Anstalten (Aufsichtsbehörde).
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten (Aufsichtsbehörde).
Die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten werden von Vollzugsbeamten wahrgenommen. Aus besonderen Gründen können sie auch anderen Bediensteten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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