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Die Nachdiplomierung besteht in der Verleihung der staatlichen Bezeichnung „Diplom-Finanzwirt“. Diese wird durch Aushändigung oder Zustellung einer Urkunde nach dem Muster der Anlage [1] verliehen. Die Urkunde ist zu unterzeichnen und mit Dienstsiegel zu versehen.
Frauen können die staatliche Bezeichnung in der weiblichen Form führen.