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Die Nachdiplomierung besteht in der Verleihung der staatlichen Bezeichnung
„Diplom-Rechtspfleger“
für die Beamten der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes
Die staatliche Bezeichnung wird durch Aushändigung (Zustellung) einer Urkunde nach dem Muster der Anlage [1] verliehen. Die Urkunde ist zu siegeln.
Frauen können die nach Absatz 1 verliehene staatliche Bezeichnung in der weiblichen Form führen.