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Dem Verwaltungsrat gehören an:
vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks,
ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks,
zwei Bedienstete des Studierendenwerks,
4.eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet,
ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks.
Die Satzung des Studentenwerks kann vorsehen, dass Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat eine angemessene Vergütung erhalten. Die Verwaltungsratsmitglieder nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 dürfen in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Studierendenwerk oder zu den Unternehmen des Studierendenwerks im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 stehen.
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
eine Vertreterin/ein Vertreter des Personalrats des Studierendenwerkes.
Regelung des Dienstverhältnisses der Mitglieder der Geschäftsführung,
Der Verwaltungsrat besteht aus
Der Verwaltungsrat besteht aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern (Verwaltungsräten) und einem Vertreter des für Kommunales zuständigen Ministeriums. Die Sitze der…
der Verwaltungsrat,
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus a) dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, b) dem für Wirtschaft zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.