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Das Studierendenwerk hat einen hauptamtlichen Vorstand. Diese Person soll über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Erfahrungen auf wirtschaftlichem, rechtlichem und sozialem Gebiet verfügen und muss die für die Leitung des Studierendenwerkes erforderliche persönliche und fachliche Eignung nachweisen.
Die Stelle des Vorstandes wird vom Verwaltungsrat öffentlich ausgeschrieben. Der Vorstand wird nach Wahl oder Abwahl jeweils mit qualifizierter Mehrheit durch den Verwaltungsrat von der Leiterin/vom Leiter der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde bestellt oder abberufen. Die Beschäftigung des Vorstandes erfolgt in der Regel in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis für eine Dauer von mindestens drei und höchstens fünf Jahren. Die Bestellung und die Abberufung bedürfen der Zustimmung der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde. Eine Wiederbestellung ist möglich.
Gegenüber dem Vorstand wird das Studierendenwerk von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates vertreten.
Auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde kann der Verwaltungsrat nach Erörterung den Vorstand abwählen.