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Die anschließende Prüfung zum Sachkundenachweis nimmt die Industrie- und Handelskammer nach Abschluss der Unterrichtung nach § 3 ab.
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt…
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt…
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese anbietet.
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden.
Das Nähere zum Ablauf der Prüfung einschließlich der Prüfungsdauer bestimmt die Industrie- und Handelskammer.
Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung entsprechend Anlage 4 zu dieser Verordnung aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.