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Gegenstand der anschließenden Prüfung zum Sachkundenachweis sind die in § 4 in Verbindung mit der Anlage 1 aufgeführten Rechts- und Sachgebiete. Die Prüfung hat sich auf jedes der dort aufgeführten Gebiete zu erstrecken.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete; die Prüfung soll sich auf jedes der dort aufgeführten…
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete: Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung bestimmen sich nach der Anlage 1.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Prüfbereiche: Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung bestimmen sich nach der Anlage 1.
Gegenstand der Sachkundeprüfung nach § 34f Absatz 2 Nummer 4 auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung sind die erforderlichen Kenntnisse…
von den Fragen zu den Rechts- und Sachgebieten nach § 4 Nummer 1 bis 4 jeweils mindestens vier Fragen und
Die Prüfung erstreckt sich auf die in § 6 genannten Themenfelder.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.