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Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung nach §§ 3 und 4 teilgenommen und die anschließende Prüfung nach den §§ 5 bis 7 bestanden hat. Teil 2 Besondere Schulungen des Personals von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand
Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 3 aus, wenn die geprüfte Person die Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 1 aus, wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und…
Die Industrie- und Handelskammer stellt unverzüglich eine Bescheinigung nach Anlage 2 aus, wenn der Prüfling die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. In der…
Die Industrie- und Handelskammer stellt unverzüglich eine Bescheinigung nach Anlage 2 aus, wenn der Prüfling die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Wurde die…
Die Industrie- und Handelskammer stellt unverzüglich eine Bescheinigung nach Anlage 2 aus, wenn der Prüfling die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Wurde die…
Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung entsprechend Anlage 4 zu dieser Verordnung aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.