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Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 1 die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:
Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung,
Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen,
Jugendschutzrecht,
Prävention und Spielerschutz und
Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
Die Unterrichtung gemäß Absatz 1 muss mindestens folgende Angaben umfassen:
Strafverfahren, Ermittlungsverfahren und Disziplinarsachen sowie dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen,
Die Unterrichtung gemäß Absatz 1 umfasst Folgendes:
Darstellung des Hilfesystems sowie sämtlicher Maßnahmen zum Spielerschutz,
den Gegenstand des Unterrichts und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.