Art 9 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsVSGSächsisches Verfassungsschutzgesetz
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung: politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen…
Art. 24 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der…
§ 8 Abs. 1 VereinsGGesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach § 3 dieses Gesetzes verbotenen…
Art 21 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu…