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Die Soldatin im Ruhestand oder der Soldat im Ruhestand kann auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehalts eine Kapitalabfindung erhalten Handelt es sich in den Fällen des Satzes 1 um ein Vorhaben im Zusammenhang mit Grundeigentum, das von der Soldatin im Ruhestand oder vom Soldaten im Ruhestand nicht zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist, soll eine Kapitalabfindung nur bei dessen Eigennutzung bewilligt werden.
zur Schaffung oder Verbesserung einer Existenzgrundlage,
zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes,
zum Erwerb grundstücksgleicher Rechte,
zur Beschaffung einer Wohnstätte.
Eine Kapitalabfindung ist in der Regel zu versagen, wenn die Soldatin im Ruhestand oder der Soldat im Ruhestand das 57. Lebensjahr überschritten hat.
ein Unterhaltsbeitrag nach § 51 bewilligt wird oder
Übergangsgeld,
Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 73 kann von der Berufssoldatin, dem Berufssoldaten, der Soldatin im Ruhestand oder dem Soldaten im Ruhestand ganz oder…
die Einmalzahlungen nach § 105.
nach einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren endet wegen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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