§ 3 HZvV 4Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 29. Dezember 1972 in Kraft.
§ 3 HZvV 2Zweite Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1976 in Kraft.
§ 4 Abs. 1 PlanZVVerordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
§ 8 SHVVerordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 HZvV 6Sechste Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 17. Oktober 1984 in Kraft.