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Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland, die in der Abteilung Krankenversicherung verwaltet werden, gehen auf die Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland über; ausgenommen sind das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die mit der Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Eisenbahn-Betriebskrankenkasse Saarbrücken gehen auf die Bundesbahn-Betriebskrankenkasse über. Ausgenommen sind das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die mit der Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; dieses Vermögen und diese Verbindlichkeiten gehen auf die Bundesbahn-Versicherungsanstalt über.
Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland, die in der Abteilung…
Das Vermögen und die Verbindlichkeiten werden bis zu ihrem Übergang auf die Berufsgenossenschaften von der Landesversicherungsanstalt für das Saarland im…
Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland und der Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland aus den…
Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalten, die mit den Aufgaben der Prüfung der…
Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) der nach den Vorschriften dieses Gesetzes aufgelösten Krankenkassen und des Verbands Berliner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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