§ 4 EStFreigGGesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 StrVerjFrGGesetz über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 SIFGGesetz Nr. 1596 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) Vom 12. Juli 2006[1]
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 SFGGesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) Vom 18. Februar 1976
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 31 StVZustGStraßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) Vom 13. Juni 2001*
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