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Zweckbindungen bei der Einzahlung sind nur zulässig für medizinische Leistungen oder andere Zwecke der Eingliederung der Untergebrachten.
1Für Maßnahmen der Eingliederung, insbesondere Kosten der Gesundheitsfürsorge und der Aus- und Fortbildung, und für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen,…
Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen zu beschränken, soweit sich dies aus rechtlicher Verpflichtung ergibt. Sie können auf die Verwendung…
Für Maßnahmen der Eingliederung, insbesondere Kosten der Gesundheitsfürsorge und der Aus- und Fortbildung, und für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen,…
Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen zu beschränken, soweit sich dies aus rechtlicher Verpflichtung ergibt. Sie können auf die Verwendung…
Mit Einwilligung der Untergebrachten sollen medizinische Behandlungen durchgeführt werden, die eine soziale Eingliederung fördern.
An den Kosten medizinischer Behandlungen zur sozialen Eingliederung nach § 48 sind die Untergebrachten zu beteiligen, wenn dies nach ihren wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.