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Als Disziplinarmaßnahmen sind zulässig:
Verweis,
Ausschluss von einzelnen Freizeitveranstaltungen bis zu vier Wochen,
Beschränkung oder Entzug der Bewegungsfreiheit außerhalb des Zimmers bis zu vier Wochen,
Beschränkung oder Entzug von Gegenständen der Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffes bis zu vier Wochen,
Beschränkung oder Entzug des Fernsehempfangs bis zu vier Wochen und
Arrest bis zu drei Wochen.
Arrest darf nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt werden.
Mehrere Disziplinarmaßnahmen können miteinander verbunden werden.
Beschränkung oder Entzug der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen bis zu sechs Wochen,
die Beschränkung oder der Entzug der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen bis zu sechs Wochen,
Beschränkung oder Entzug der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen bis zu sechs Wochen,
Disziplinarmaßnahmen können ganz oder teilweise bis zu sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Aussetzung zur Bewährung kann ganz oder teilweise…
Disziplinarmaßnahmen können ganz oder teilweise bis zu sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Aussetzung zur Bewährung kann ganz oder teilweise…
Verstoßen Untergebrachte schuldhaft gegen Pflichten, die ihnen durch oder auf Grund dieses Gesetzes auferlegt sind, können gegen sie Disziplinarmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.