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Das Sondervermögen wird durch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft verwaltet (Geschäftsführung). Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto beim Landesamt für Zentrale Dienste - Landeshauptkasse des Saarlandes - abgewickelt. Für die Verwaltung gelten die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes.
Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der Erträge sind in Schuldscheinen des Landes zu dem vereinbarten Zinssatz anzulegen. Die Schuldscheine und die jeweiligen Zinserträge sind bei Fälligkeit auf dem Verwahrkonto des Sondervermögens gutzuschreiben.