Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1704) vom 10. Februar 2010
Das Ministerium für Bildung und Kultur und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr erlassen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
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