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1Der Entsorgungsverband Saar ist abgabepflichtig, soweit aus Verbandsanlagen Abwasser in Gewässer eingeleitet wird. 2Er ist darüber hinaus abgabepflichtig an Stelle seiner Mitglieder. 3Bei Flusskläranlagen ist der Verband abgabepflichtig an Stelle der Einleiter im Einzugsbereich der Kläranlage.
1Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 2 sind die Gemeinden abgabepflichtig in den Fällen des § 50a Abs. 3a dieses Gesetzes sowie an Stelle von Einleitern, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser einleiten. 2Bei der Berechnung oder Schätzung der Zahl der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner nach § 8 des Abwasserabgabengesetzes bleiben die Einwohner unberücksichtigt, deren Abwasser anderweitig rechtmäßig einer öffentlichen Abwasseranlage zugeführt, sonstwie ordnungsgemäß beseitigt oder auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht wird.
Die nach Absatz 1 vom Entsorgungsverband Saar zu entrichtenden Abwasserabgaben werden von diesem im Rahmen der Erhebung von Verbandsbeiträgen auf diejenigen umgelegt, die den Verbandsanlagen Abwasser zuführen oder an deren Stelle der Entsorgungsverband Saar abgabepflichtig ist.
1Die Gemeinden können die von ihnen nach Absatz 2 zu entrichtenden Abwasserabgaben auf die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt, umlegen. 2§ 7 des Kommunalabgabengesetzes gilt entsprechend. IV. Abschnitt Festsetzung und Erhebung der Abgabe
Die Abwasserverbände legen die für die eigenen Einleitungen, für Einleitungen Dritter im Sinne von § 1 Absatz 2 und für Flusskläranlagen zu entrichtenden…
Der Einleiter von Abwasser aus einer Abwasserbehandlungsanlage ist außer für seine Einleitung auch an Stelle Dritter für die Einleitungen von…
Die öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die Aufgabe der Abwasserbeseitigung obliegt oder gemäß § 50 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12.…
Die Länder können bestimmen, dass an Stelle der Einleiter Körperschaften des öffentlichen Rechts abgabepflichtig sind. An Stelle von Einleitern, die weniger als…
Zu der insgesamt geschuldeten Abgabe nach § 10 Absatz 3 und 4 des Abwasserabgabengesetzes gehört auch die Abgabe, die für das Einleiten von verschmutztem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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