TätoV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 TätoVInkrafttretenVerordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen § 5Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. § 5Schlussformel